Wissenswertes


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Organisatorisches

Beurlaubung

Die Beurlaubung eines Schülers wird nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt. Die Klassenleiterin kann eine Beurlaubung von 1 bis zu 2 Tagen im Ausnahmefall aussprechen. Längere Beurlaubungen obliegen der Schulleitung.

Die Genehmigung orientiert sich auch am Lernstand des Kindes. Die Fehltage werden auf dem Zeugnis vermerkt.

 

Erkrankung

Im Krankheitsfall informieren Sie als Erziehungsberechtigter bitte die Schule bis spätestens 8.00 Uhr telefonisch – gern auch auf unseren Anrufbeantworter. Ab dem 3. Fehltag legen Sie bitte eine ärztliche Bescheinigung vor.

Im Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls während des Schulbetriebes informiert die Schule die Erziehungsberechtigten. Bitte stets die Gültigkeit der entsprechenden Notfallnummern kontrollieren und ggf. aktualisieren.

Meldepflichtige Infektionskrankheiten und Kopfläuse sind durch die Erziehungsberech­tigten der Schule sofort mitzuteilen. Die Teilnahme am Unterricht ist erst dann wieder möglich, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht und ein entsprechendes ärztliches Attest vorliegt.

Bitte beachten Sie alle Informationen zu unserem Hygienekonzept gültig ab 25.04.2022.

Schulspeisung

Wir haben uns für das familiengeführte Unternehmen DLS aus Radeberg entschieden. Die Speisen bestehen aus natürlichen und regionalen Produkten und werden unmittelbar vor den Essenspausen zubereitet. Weitere Infos bekommen Sie hier.