*WICHTIG* ab 03.05.2020


Liebe Eltern der Kinder der 70. Grundschule,

ab 04.05. bzw. 06.05.2020 tritt die neue Allgemeinverfügung mit Bekanntmachung des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 01.05.2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 22.05.2020. Sicherlich sind Sie bereits informiert.

Dementsprechend finden viele vorbereitende Maßnahmen in Schule und Hort statt. An dieser Stelle möchten wir Sie über die wichtigsten allgemeinen Informationen in Kenntnis setzen.

Nach Bezeichnung des SMK befinden wir uns ab 06.05.2020 mit Wiederaufnahme des Schulbetriebs für die Klassenstufe 4 in Stufe 2 der Sonderregelung. Die Stufe 3 ist in Planung.

Für die Stufe 2 gilt,

…dass die Kinder der Klassenstufen 1 bis 3, mit Ausnahme der Kinder in der Notbetreuung, das häusliche Lernen fortsetzen. Dies ist verpflichtend. Bitte informieren Sie sich dazu in der Cloud. Bei Schwierigkeiten nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Vielen Dank für Ihre Bemühungen und alle zugewandten Nachfragen oder auch positiven Rückläufe. Wir unterstützen, wo wir können.

…dass die Kinder in der Notbetreuung bereits ab 04.05.2020 im Neubau Südhöhe 36, 1. Etage während der gesamten Betreuungszeit von Lehrkräften und Hortpersonal betreut werden.

…dass die Kinder der 4. Klassen für den 04. und 05.05.2020 vorbereitende Aufgaben zur schulischen Lernzeit danach in der Cloud finden und diese am 06.05.2020 vorweisen müssen. Die Notbetreuung findet am 04. und 05.05. auch für diese Klassenstufe im Neubau, Südhöhe 36 statt.

…dass ab dem 06.05.2020 Schulpflicht für die Kinder der 4. Klassen besteht. Der Unterricht findet im Altbau Südhöhe 31 statt. „Kinder mit Grunderkrankungen oder wenn in deren Haushalt eine gefährdete Person lebt, sollten vom Schulbesuch noch befreit oder eine Möglichkeit gefunden werden, um diese effektiv vor Infektionen zu schützen (Nachweis durch ärztliche Bescheinigung).“ (Quelle: Allgemeinverfügung -Anordnung für Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus vom 04.05.2020, Az.: 15-5422/13)

…dass der Zugang zu beiden Gebäuden nur Personen mit gutem Allgemeinbefinden und ohne verdächtige Symptome gestattet ist. (Quelle: ebenda). Wir befragen Ihre Kinder beim Ankommen in Schule. Begrenzen Sie Ihren Zutritt zu beiden Gebäuden auf ein notwendiges Maß und melden Sie sich bei einem Mitarbeiter der Einrichtungen. Bitte kommen Sie Ihrer Informationspflicht bei Infektionsfällen im persönlichen Umfeld nach.

…dass für alle Besucher der Schul- und Hortgebäude folgende Hygieneregeln gelten:

1. Es besteht keine Maskenpflicht, jedoch sind individuelle Vorkehrungen zu treffen, wenn das Abstandsgebot 1,5m nicht eingehalten werden kann (z.B. zu enge Treppenhäuser…). Wir werden Ihre Kinder und Besucher in den Gebäuden immer wieder darauf hinweisen.

2. Auf regelmäßiges Händewaschen ist zu achten: vor Schulbeginn, Zubereiten von Speisen, Essen, nach dem Toilettengang, Naseputzen, Kontakt mit Abfällen.

3. Richtiges Händewaschen bedeutet, 20 bis 30 Sekunden die Seife sorgfältig auch zwischen den Fingern verreiben, dann abwaschen und gut abtrocknen.

4. „Hände sollen dem Gesicht fernbleiben und Speisen sollen möglichst nicht aus der Hand gegessen werden.“

5. „Bei Begrüßungen gilt es, Körperkontakt zu vermeiden und damit z.B. auf Händeschütteln und Umarmungen zu verzichten.“

6. „Hust- und Niesetikette: Wenn möglich, immer in ein Wegwerftuch niesen oder husten. Ist kein Taschentuch griffbereit, Armbeuge vor Mund und Nase halten. Dabei größtmöglichen Abstand zum Gegenüber halten und sich abwenden.“

7. „Hautpflege, ggf. individuell Handcreme mitbringen.“

8. Desinfektionsmittel wird von Schule und Hort nicht ausgereicht, ist demnach ggf. ebenso individuell mitzubringen.

Die Punkte 2. bis 7. sind den „Schutzmaßnahmen für den Schulbetrieb während der COVID 19-Pandemie“ der UK Sachsen vom 29.04.2020 entnommen. Bitte beachten Sie dazu auch Plakat 1 und 2 (Plakatnummer bitte anklicken) und belehren Sie Ihre Kinder im Vorfeld des Schulbesuchs. Wir werden dies ebenso mündlich und über Aushänge kontinuierlich tun.

In Stufe 2 arbeiten wir weiterhin daran, die Aufgaben für das häusliche Lernen nach kindorientierten Standards verantwortungsvoll zu planen, aufzubereiten, zur Verfügung zu stellen und geeignete Reflexionsmöglichkeiten zu finden. Hier hilft die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen.

Zusätzlich planen und realisieren wir ab 06.05.2020 mit hohem Aufwand das schulische Lernen für die Kinder der 4. Klassen unter den besonderen Bedingungen. Mein Dank gilt bereits an dieser Stelle den hier involvierten Lehrerinnen und allen Unterstützer*innen. Bitte entnehmen Sie die Stundenplanungen und alle wichtigen Informationen dazu der Cloud. Beachten Sie ab 06.05.2020 auch die aktuellen Nachrichten über die Pendelmappe Ihres Kindes.

Sobald wir Näheres zur Umsetzung der Stufe 3 erfahren, erhalten Sie auch hierzu detaillierte Informationen.

Ihren Kindern, Ihnen und Ihren Angehörigen wünsche ich im Namen des Teams von Schule und Hort alles erdenklich Gute, vor allem aber Gesundheit und Optimismus.

Mit freundlichen Grüßen

K. Jäger